Behandlung von Hautkrebsvorstufen

Hautpraxis Prof. Hoffmann · Ärztehaus DOK:TOR, Schriesheim

Was sind Hautkrebsvorstufen?

Aktinische Keratosen sind raue, oft schuppige Hautstellen, die durch jahrelange Sonneneinstrahlung entstehen. Typische Stellen sind Gesicht, Stirn, unbehaarte Kopfhaut, Ohren und Handrücken. Eine weitere Frühform ist der Morbus Bowen, ein auf die oberste Hautschicht begrenzter heller Hautkrebs. Aus beiden kann sich ein tiefer wachsender Hautkrebs entwickeln; eine Behandlung ist daher sinnvoll.

Photodynamische Therapie (PDT)

Bei der PDT wird eine Creme aufgetragen, die sich in den veränderten Hautzellen anreichert. Anschließend wird die Haut mit Licht bestrahlt; dabei werden die veränderten Zellen gezielt zerstört. Die PDT eignet sich besonders, wenn größere Hautareale betroffen sind.

  • Tageslicht-PDT: Nach dem Auftragen wirkt die Creme etwa eine Stunde ein. Anschließend wird die Haut in der Praxis 35 oder 60 Minuten mit einer speziellen Lampe belichtet, deren Licht dem natürlichen Tageslicht entspricht. Die Behandlung ist meist gut verträglich und wenig schmerzhaft. Da kein Sonnenlicht nötig ist, ist sie unabhängig von Wetter und Jahreszeit möglich.
  • Konventionelle PDT: Die Creme wirkt einige Stunden unter einem Verband ein, danach wird die Haut in der Praxis mit einer speziellen Lampe bestrahlt. Während der Bestrahlung kann ein Brennen auftreten, das wir mit Kühlung lindern.

Vor der PDT kann die Haut mit dem fraktionierten Erbium:YAG-Laser vorbehandelt werden. Dabei entstehen feinste Kanäle in der Haut, über die die Creme besser eindringen kann.

In den Tagen danach ist die Haut gerötet und kann verkrusten. Das klingt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen ab.

Operation und Laser

Aktinische Keratosen und Morbus Bowen lassen sich auch mit dem Erbium:YAG-Laser behandeln, der die veränderte Haut präzise abträgt. Einzelne oder besonders dicke Veränderungen entfernen wir operativ. Bei unklarem Befund wird das Gewebe feingeweblich untersucht.

Kosten

Photodynamische Therapie und Laserbehandlung übernehmen private Krankenversicherungen in der Regel. Ist die Hauterkrankung als Berufskrankheit anerkannt, etwa nach langjähriger Arbeit im Freien, trägt meist die Berufsgenossenschaft die Kosten. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Behandlungen nicht; wir informieren Sie vorab über die Kosten.

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